Nachhaltigkeit
Lieferkettengesetz und Sorgfaltspflicht in Lieferketten
Viele Produkte entstehen heute in globalen Lieferketten. Rohstoffe werden in einem Land gewonnen, weiterverarbeitet und schließlich an einem anderen Ort zu fertigen Produkten verarbeitet. Damit Unternehmen Verantwortung für die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Menschenrechte entlang dieser Lieferketten übernehmen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene gesetzliche Regelungen aufgesetzt und zum Teil bereits eingeführt.
Für DW-Shop ist diese Verantwortung jedoch kein neues Thema. Schon lange bevor das Lieferkettengesetz in Kraft trat, setzen wir auf langfristige Partnerschaften, regelmäßige Produzentenbesuche, unabhängige Sozialaudits und einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Partnern. Denn wir sind überzeugt: Sorgfaltspflicht ist keine einmalige Kontrolle, sondern ein fortlaufender Prozess.
Was bedeutet unternehmerische Sorgfaltspflicht?
Unternehmerische Sorgfaltspflicht beschreibt die Verantwortung von Unternehmen, mögliche Risiken für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu erkennen, ihnen vorzubeugen und auf Missstände angemessen zu reagieren. Das Ziel ist es, negative Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit möglichst zu vermeiden oder zu verringern.
International anerkannte Grundlage der unternehmerischen Sorgfaltspflicht sind vor allem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Ergänzend orientieren sich viele Unternehmen – darunter auch DW-Shop – an den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs - Sustainable Development Goals). Gemeinsam bilden sie den Rahmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und dienen zugleich als Orientierung für zahlreiche gesetzliche Regelungen.
Sorgfaltspflicht bedeutet nicht, dass Unternehmen jede einzelne Lieferkette vollständig kontrollieren oder Verstöße grundsätzlich ausschließen können. Entscheidend ist, Risiken systematisch zu identifizieren, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und den Verbesserungsprozess kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Jede Sorgfaltspflicht folgt denselben fünf Schritten:
- Grundsatzerklärung
- Risikoanalyse
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdemechanismus
- transparente Dokumentation und Berichterstattung
Sorgfaltspflicht: der Rechtsrahmen
Die unternehmerische Sorgfaltspflicht basiert auf internationalen Leitprinzipien und wird heute durch verschiedene nationale und europäische Regelungen konkretisiert. Ziel dieser Gesetze ist es, Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten besser zu schützen. Je nach Unternehmensgröße und Branche gelten dabei unterschiedliche Anforderungen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und ihre Sorgfaltsprozesse zu dokumentieren. Kleinere Unternehmen können mittelbar betroffen sein, wenn sie Zulieferer verpflichteter Unternehmen sind. Mittelfristig soll das LkSG durch die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden.
EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Auf EU-Ebene gilt seit dem 25. Juli 2024 die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Die Frist zur Umsetzung in deutsches Recht wurde auf den 26. Juli 2027 verlängert. Mit dem EU-Vereinfachungspaket (Omnibus) wurde der Anwendungsbereich der CSDDD im Dezember 2025 deutlich verengt: Künftig sollen nur noch sehr große Unternehmen erfasst werden, kleinere Unternehmen wie DW-Shop sind voraussichtlich nicht unmittelbar betroffen.
EU-Verordnung über Produkte aus Zwangsarbeit
Die EU-Verordnung über Produkte aus Zwangsarbeit soll verhindern, dass Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf den europäischen Markt gelangen. Dieses Verbot gilt ab Dezember 2027 branchenübergreifend für alle Unternehmen, unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform. Unternehmen müssen deshalb ihre Lieferketten zunehmend transparent gestalten und Risiken frühzeitig erkennen und minimieren.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft Rohstoffe und Produkte wie Holz, Kautschuk oder Leder. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass diese Erzeugnisse keine Entwaldung verursacht haben. Die Anwendung wurde mehrfach verschoben: Sie gilt nun ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen. Für DW-Shop ist die Verordnung vor allem bei Produkten aus Holz relevant. Baumwollbekleidung fällt dagegen nicht in den Anwendungsbereich der EUDR.
So setzt DW-Shop seine Sorgfaltspflicht um
Mit rund 70 Beschäftigten liegt DW-Shop deutlich unter den gesetzlichen Schwellenwerten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist daher nicht unmittelbar vom Gesetz erfasst. Dennoch wendet DW-Shop die Grundsätze der unternehmerischen Sorgfaltspflicht freiwillig an – und das nicht erst seit Inkrafttreten des LkSG. Bereits seit 2008 ist das Unternehmen zum Beispiel Mitglied bei amfori BSCI und setzt sich gemeinsam mit seinen Produzenten für die kontinuierliche Verbesserung sozialer Standards ein.
Die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ist für DW-Shop kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Grundlage sind klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Überprüfungen und die enge Zusammenarbeit mit unseren Produzenten. Dabei orientieren wir uns an den fünf zentralen Schritten der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
Grundsatzerklärung
Die Grundlage unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht ist eine klare Selbstverpflichtung zu verantwortungsvollem Handeln. Voraussetzung für jede neue Zusammenarbeit ist die Anerkennung des amfori BSCI-Verhaltenskodex sowie unsere eigenen Anforderungen an Material, Produkt und Transparenz. Erst wenn ein Produzent Verhaltenskodex und Anforderungen akzeptiert, kann er Produkte für DW-Shop herstellen.
Der Verhaltenskodex basiert unter anderem auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Er umfasst unter anderem faire Vergütung, geregelte Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie den Schutz der Umwelt.
Ergänzend gelten für unsere Produzenten die Material-, Produkt- und Transparenzanforderungen des DW-Shop. Je nach Produzent kommen außerdem weitere anerkannte Standards wie das WFTO Guarantee System, Sedex/SMETA oder ICS zum Einsatz.
Mehr über den amfori BSCI-Verhaltenskodex und unsere Standards erfahren Sie auf den Seiten amfori BSCI sowie Zertifikate & Standards und fairer Handel.
Risikoanalyse
Um Risiken für Menschen und Umwelt frühzeitig zu erkennen, führt DW-Shop regelmäßige Risikoanalysen entlang seiner Lieferkette durch. Dabei werden sowohl länder- und branchenspezifische Risiken als auch die individuellen Gegebenheiten der einzelnen Produzenten berücksichtigt.
Zur Risikobewertung nutzen wir unter anderem Länder- und Branchenbewertungen, externe Datenbanken sowie den Austausch mit Produzenten, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern. Als Orientierung dienen dabei auch die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), insbesondere menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8), nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) sowie Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16).
Die Ergebnisse der Risikoanalyse bilden die Grundlage für weitere Zielsetzungen und Maßnahmen wie Sozialaudits und die kontinuierliche Begleitung der Partner, zum Beispiel durch Produzentenbesuche. Betriebe mit besonders hohen Risiken werden bereits vor Aufnahme einer Zusammenarbeit konsequent ausgeschlossen.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Um Risiken für Menschenrechte und Umwelt möglichst früh zu vermeiden, setzt DW-Shop auf verschiedene Präventionsmaßnahmen. Neue Produzenten durchlaufen einen festen Auswahlprozess. Dazu gehören die Prüfung vorhandener Sozialaudits oder gleichwertiger Nachweise, ein Besuch vor Ort anhand einer standardisierten Prüfliste, die Erfassung relevanter Unternehmensdaten sowie die Bewertung durch den Einkauf. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Zusammenarbeit freigegeben. Anschließend wird der Produktionsstandort schriftlich bestätigt (Factory Agreement).
Ein wichtiger Bestandteil der Präventionsmaßnahmen sind regelmäßige Sozialaudits. Sie werden von unabhängigen, geschulten Auditorinnen und Auditoren in der jeweiligen Landessprache durchgeführt und umfassen Gespräche mit Beschäftigten, die Begehung der Produktionsstätte sowie die Prüfung relevanter Dokumente. Das Ergebnis wird in einem Auditbericht mit Korrekturmaßnahmenplan festgehalten, dessen Umsetzung DW-Shop nachverfolgt. Audits finden in der Regel jährlich statt, bei sehr guten Ergebnissen auch in größeren Zeitabständen.
DW-Shop legt großen Wert darauf, dass alle Produzenten über ein Sozialaudit oder einen gleichwertigen Nachweis verfügen. Rund 90 Prozent der Produzenten sind bereits entsprechend überprüft; bei sehr kleinen Bestellmengen kann im Einzelfall auf ein formales Audit verzichtet werden. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Auditbericht. Persönliche Besuche und der regelmäßige Austausch mit den Produzenten ergänzen die unabhängigen Prüfungen und ermöglichen es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Werden Mängel festgestellt, setzt DW-Shop auf konstruktiven Dialog, konkrete Verbesserungsmaßnahmen und deren konsequente Nachverfolgung statt auf einen vorschnellen Abbruch der Zusammenarbeit.
Beschwerdemechanismus
Ein wirksamer Beschwerdemechanismus ermöglicht Beschäftigten, auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte oder Arbeitsstandards hinzuweisen und Missstände frühzeitig sichtbar zu machen.
Beschäftigte unserer Produzenten können sich – sofern das Programm in ihrer Region verfügbar ist – über den unabhängigen, externen Beschwerdemechanismus amfori Speak for Change anonym an geschulte Ansprechpersonen wenden.
Ergänzend werden Beschäftigte im Rahmen der Sozialaudits vertraulich in ihrer jeweiligen Landessprache befragt. So können ihre Erfahrungen und mögliche Missstände direkt in die Bewertung der Arbeitsbedingungen einfließen. Beide Wege tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Produzenten geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.
Dokumentation und Berichterstattung
Zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht gehört auch die sorgfältige Dokumentation aller relevanten Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Risikoanalysen, Auditberichte und vereinbarte Korrekturmaßnahmen, Policies (bzw. Anforderungen) für Materialbeschaffung, Qualität, Schadstofffreiheit und Transparenz, sowie deren Umsetzung. So lässt sich nachvollziehen, welche Risiken erkannt wurden und wie DW-Shop darauf reagiert hat.
Transparenz bedeutet für DW-Shop mehr als eine sorgfältige Dokumentation. Durch die direkte Zusammenarbeit mit mehr als 60 Produzenten erhalten wir Einblicke in die lokalen Gegebenheiten und können Entwicklungen über viele Jahre begleiten. Rund 60 Prozent unseres Einkaufsvolumens entfallen auf Produzenten, mit denen wir bereits seit über fünf Jahren zusammenarbeiten, davon rund 38 Prozent sogar auf Partner mit einer Zusammenarbeit von mehr als zehn Jahren. Diese langfristigen Partnerschaften schaffen die Grundlage für Transparenz und kontinuierliche Verbesserungen entlang der Lieferkette.
Sorgfaltspflicht ist für DW-Shop kein Endzustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Gemeinsam mit unseren Produzenten arbeiten wir kontinuierlich daran, Arbeitsbedingungen sowie soziale und ökologische Standards weiterzuentwickeln. Dazu gehören regelmäßige Schulungen, Informationsmaterialien und der enge persönliche Austausch. Auch in Ausnahmesituationen – etwa bei Stromausfällen, nach Naturkatastrophen oder wenn ein Produzent seine Fertigungsstätte neu aufbauen muss – setzt DW-Shop auf partnerschaftliche Unterstützung.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sorgfaltspflicht wird innerhalb des Unternehmens durch einen Risikobeauftragten begleitet. Er initiiert die jährliche Überprüfung der Risikoanalyse und stellt den bereichsübergreifenden Austausch zu Risiken und geeigneten Maßnahmen sicher.
Sorgfaltspflicht in der Praxis
Die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ist in globalen Lieferketten nicht immer eindeutig. Unterschiedliche Produktionsstrukturen und regionale Risiken erfordern eine sorgfältige Abwägung. Deshalb setzt DW-Shop neben Zertifikaten und Audits auf persönliche Besuche, den direkten Austausch mit seinen Produzenten, umfassende Schadstoffprüfungen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der eigenen Prozesse.
Heimarbeit
In einigen Regionen gehören Heimarbeitsplätze traditionell zur Lieferkette. Für viele Menschen – insbesondere für Frauen mit familiären Verpflichtungen – bieten sie die Möglichkeit, Einkommen und Familienleben miteinander zu verbinden. Gleichzeitig ist Heimarbeit schwerer zu überprüfen als die Arbeit in einer Fabrik. DW-Shop begleitet diese Strukturen deshalb durch persönliche Besuche und den engen Austausch mit seinen Produzenten, wohl wissend, dass Sorgfaltspflicht hier eine besondere Herausforderung bleibt.
Baumwolle aus Xinjiang
Die Herkunft von Rohstoffen spielt eine wichtige Rolle für die unternehmerische Sorgfaltspflicht. Vor dem Hintergrund internationaler Berichte über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der chinesischen Region Xinjiang hat DW-Shop festgelegt, dass keine Baumwolle aus dieser Region eingesetzt werden darf. Die Herkunft der verwendeten Baumwolle wird dokumentiert und die Rückverfolgbarkeit der Lieferketten kontinuierlich weiterentwickelt.
Anforderungen, Standards und Zertifikate
Unternehmerische Sorgfaltspflicht lässt sich nur mit klaren Anforderungen und anerkannten Standards praktisch umsetzen. Sie schaffen verbindliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit unseren Produzenten, unterstützen die Einhaltung sozialer und ökologischer Anforderungen und helfen dabei, Risiken systematisch zu erkennen und zu bewerten.
Welche Standards und Zertifikate wir einsetzen und welche Rolle sie für unsere Nachhaltigkeitsarbeit spielen, erfahren Sie auf der Seite „Zertifikate & Standards“.
Häufige Fragen
Gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für DW-Shop?
Mit rund 70 Beschäftigten liegt DW-Shop unter den gesetzlichen Schwellenwerten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist daher nicht unmittelbar vom Gesetz erfasst. Die Grundsätze der unternehmerischen Sorgfaltspflicht setzt DW-Shop jedoch bereits seit vielen Jahren freiwillig um – unter anderem durch Risikoanalysen, damit verbundene Massnahmen, Sozialaudits und langfristige Partnerschaften mit seinen Produzenten.
Wie setzt DW-Shop seine Sorgfaltspflicht in der Lieferkette um?
DW-Shop orientiert sich an den fünf zentralen Schritten der unternehmerischen Sorgfaltspflicht: einer Grundsatzerklärung, regelmäßigen Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, einem Beschwerdemechanismus sowie einer transparenten Dokumentation. Umgesetzt werden diese Maßnahmen insbesondere durch persönliche Produzentenbesuche und den kontinuierlichen Dialog mit den Partnern.
Warum sind langfristige Partnerschaften für die Sorgfaltspflicht wichtig?
Soziale und ökologische Standards lassen sich nur gemeinsam und über einen längeren Zeitraum weiterentwickeln. Deshalb setzt DW-Shop auf langfristige Partnerschaften, regelmäßige Besuche vor Ort und konstruktive Verbesserungsprozesse, anstatt die Zusammenarbeit bei ersten Abweichungen vorschnell zu beenden.