Soziale Verantwortung
Die acht Arbeitsrichtlinien der Fair Wear Foundation beruhen auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der UN-Menschenrechtserklärung. Diese Richtlinien liegen auch den durch Fair Wear durchgeführten Audits bei unseren Lieferanten zugrunde.
1. Keine Zwangsarbeit

Beschäftigungen müssen frei wählbar sein. Zwangs- oder Pflichtarbeit sind ausgeschlossen, einschließlich jegliche Form von Sklaverei, Schuldenknechtschaft oder Leibeigenschaft.
2. Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz

Alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses beruhen auf dem Prinzip der Chancengleichheit, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, sozialer Herkunft, Handicaps oder Behinderung. Die meisten Arbeiter in der Textilindustrie sind Frauen. Sie sind häufig Opfer von Diskriminierung und Belästigungen. FWF stzt sich besonders für bessere Arbeitsbedingungen für Frauen und andere benachteiligte Gruppen wie Wanderarbeiter ein.
3. Keine Ausbeutung durch Kinderarbeit

Die Ausbeutung von Kindern durch Arbeit wird kategorisch geächtet. Beschäftigung von Jugendlichen ist erst nach Beendigung der Schulpflicht oder mit 16 Jahren zulässig. Zudem dürfen Kinder und Jugendliche keine Tätigkeiten leisten, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral beeinträchtigen.
4. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf Gründung und Beitritt zu Gewerkschaften sowie auf Tarifverhandlungen. Sollten die besagten Rechte gesetzlich beschränkt sein, hat der Arbeitgeber freie Meinungsäußerung und Verhandlungsführungen seiner Belegschaft zumindest zu erleichtern. Arbeitnehmervertretern dürfen durch die Wahrnehmung ihrer Repräsntationstätigkeiten keine Nachteile entstehen.
5. Zahlung existenzsichernder Löhne

Löhne und Gehälter haben leistungsgerecht zu sein, rechtlich den Mindeststandards des Landes zu entsprechen und dem Arbeitnehmer sowie der Familie die Grundexistenz zu sichern. Zudem müss nach der Sicherung der Grundbedürfnisse ein Geldbetrag, der zur freien Verfügung steht, übrig bleiben. Über die vertraglichen Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber angemessen und eindeutig zu informieren. Lohnabzüge aus disziplinarischen Gründen sind grundsätzlich unzulässig.
6. Angemessene Arbeitszeiten

Arbeitsstunden müssen den geltenden Gesetzen und Industriestandards entsprechen. Pro Woche dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden und ein freier Tag ist verpflichtend. Überstunden sind prinzipiell freiwillig, nicht regelmäßig einzufordern, wöchentlich auf zwölf Stunden beschränkt und per Prämieneinsatz zu vergüten.
7. Sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber haben berufsbedingte Gefahren sowie Gesundheitsrisiken zu beachten und für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Körperliche Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinierung, sexuelle und andere Belästigung sowie Einschüchterung durch den Arbeitgeber sind streng verboten.
8. Rechtsverbindliche Arbeitsverhältnisse

Arbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vertrag sowie bestimmte Leistungen, wie Rente, soziale Sicherheit, Versicherungen und Abfindungen. Arbeitgeber müssen diese Rechte respektieren.